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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ersatzteilgeschäft herunterladen (PDF , 0.12 MB )

I. Allgemeines

1.Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller zwischen uns und einem Besteller abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Besteller ist kein Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2.Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Lieferfrist

1.Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unsres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn Sie während eine vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

4. Überschreitet der Verkäufer schuldhaft die Lieferfristen, so kommt er erst in Verzug, wenn der Besteller ihn unter Setzung einer angemessenen Frist auffordert, erneut zu liefern. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Ansprüche auf Ersatz des Verzugschadens bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns zunächst eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Will der Besteller einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, finden die Beschränkungen von Nummer IX b Anwendung. Wird, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre

III. Lieferumfang

1.Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserungen der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Gleiches gilt für Änderungen des Lieferumfanges.

IV. Unmöglichkeit

Soweit uns die Lieferung unmöglich wird, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz neben oder statt der Leis-tung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist jedoch beschränkt auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann.

Weitergehende Ansprüche wegen Unmöglichkeit sind ausgeschlossen. Soweit die Unmöglichkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, gilt diese Beschränkung nicht. Basiert die Unmöglichkeit auf Höherer Gewalt, so sind Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

V. Annulierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von seinem Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

VI. Verpackung und Versand

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

VII. Abnahme und Gefahrenübergang

1.Der Besteller ist verpflichtet den Liefergegenstand abzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (z.B. Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in unserem Werk Plüderhausen. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergangsort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist abzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Abnahme verhindert.

2. Nimmt der Besteller den Liefergegenstand nicht an, so kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

3. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

4. Wird vereinbart, dass Lieferung durch uns erfolgt, geht die Gefahr mit Übergabe der Sache an den Frachtführer auf den Besteller über. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport-, und Feuerschaden versichert.

VIII. Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

Ist der Besteller Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.

IX. Gewährleistung / Haftung

1.Während eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Gefahrübergang hat der Besteller zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei der Wahl des Gewährleistungsrechtes hat der Besteller das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Im Falle der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Sollte die Nacherfüllung zu keinem Erfolg führen oder unverhältnismäßig sein, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das recht zum Rücktritt oder zur Minderung kann er nur geltend machen, sofern er uns erfolglos, unter Setzung einer angemessenen Frist, zur Nachbesserung aufgefordert hat.

2. Unsere Haftung, die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand an anderen Rechtsgütern des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch bei Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

3. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt bei unerheblichen Abweichungen der vereinbarten Beschaffenheit oder Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt wären. Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montage beruht, sind wir nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn die Montage oder der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.

4. Schäden, die aufgrund ungenügender oder unrichtiger Angaben über Betriebsverhältnisse des Bestellers, durch unsachgemäße Behandlung oder Anbringung der Vertragsware, durch übermäßige Beanspruchung oder dadurch entstehen, dass der Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Reparaturen an der Vertragsware vornimmt, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

X. Eigentumsvorbehalt

1.Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Herausgabe der Vertragsgegenstände zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern die gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgeben oder dies ausdrücklich von uns erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

4. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, sowie bei Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Bestellers, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

XI. Haftung aus Delikt / Produkthaftung

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Produkthaftung nach dem ProdHaftG haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

XII. Preise, Zahlungsbedingungen

1.Die Preise gelten ab Werk und ausschließlich in Euro, exklusive Verpackung, Fracht, Zölle, anfallende Gebühren insbesondere für Akkreditive und sonstige Nebenleistungen, die gesondert berechnet werden. Zu den Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung hinzuzurechnen.

2. Die Zahlung ist wie folgt zu leisten: 40% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 50% sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang.

3. Sämtliche Zahlungen sind kostenfrei und ohne jeden Abzug zu leisten und zwar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten und mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.Erfüllungsort ist Plüderhausen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage beim Landgericht Stuttgart zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

XIV. Sonstiges

1.Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


Versionsnummer: Ä00 10/21 Stand: Plüderhausen 01.10.2021

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